Corona: Kontaktreduzierende Maßnahmen für Sögel angeordnet
Im aktuellen Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit der Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel sind derzeit 81 positive Fälle ermittelt, weitere Testungen laufen. Alle Betroffenen und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Um die Infektionsketten zu verkürzen und die Ausbreitungsdynamik gezielt zu bremsen, sieht sich der Landkreis Emsland dennoch gezwungen, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Sögel anzuordnen. Hierzu hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, welche bis zum 19.10.2020 gültig ist.
Auf dieser Grundlage dürfen in der Samtgemeinde Sögel Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ab sofort nicht mehr als 6 Personen umfassen. Diese Grenze gilt auch für Betriebe des Gaststättengewerbes (pro Tisch/Tischeinheit). Die Kontaktbeschränkung bezieht sich nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Ausnahmen stellen auch Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen dar, wie sie die derzeit gültige Niedersächsische Verordnung definiert.
Einschränkungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Lehrpersonal der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II in der Samtgemeinde: Bis zu den Herbstferien muss der Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen während der Unterrichtsstunden getragen werden.
Untersagt sind vorerst zudem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport. In Abstimmung mit den Bürgermeistern/innen der Mitgliedsgemeinden sind in der Samtgemeinde Sögel daher ab sofort alle öffentlichen Sporthallen und Sportplätze bis auf weiteres geschlossen. Dies betrifft auch das Sportplatzgelände an der Waldstraße sowie die Sporthallen an der Ringstraße. Spielplätze bleiben weiter nutzbar.
Für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vor, überdies gilt hier ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18:00 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.
Das Rathaus in Sögel sowie die Außenstellen in den Mitgliedsgemeinden bleiben geöffnet. Dies bedeutet, dass auch das Gemeindebüro Börger weiterhin besuchbar bleibt. Sofern möglich, sollen Anliegen und Fragen aber möglichst telefonisch geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emsland und der Samtgemeinde Sögel.
Für Fragen hat der Landkreis Emsland ein Bürgertelefon eingerichtet, welches Sie unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie an den Wochenenden von 10 bis 14 Uhr erreichen können.