Gemeindebüro Börger für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen
Die Samtgemeinde Sögel weist darauf hin, dass das Rathaus der Samtgemeinde Sögel sowie die Außenstellen in den Mitgliedsgemeinden ab Mittwoch, den 01.12.2021 mit Inkrafttreten der Corona-Warnstufe 2 geschlossen bleiben.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich telefonisch oder per Mail an die Verwaltung mit ihrem Anliegen zu wenden und bei Bedarf einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. So ist auch der Zutritt zum Gemeindebüro Börger nur nach einer vorherigen Terminabsprache (telefonisch unter 05953/ 323 oder per Mail: info@gemeinde-boerger.de) möglich. Sowohl im Rathaus Sögel als auch im Gemeindebüro Börger gilt im Übrigen die 3G-Regel.
Für Anliegen sind folgende Telefonnummern und Mailanschriften in der Samtgemeindeverwaltung zusätzlich eingerichtet worden:
- Telefonzentrale: 05952/2060
- Fachbereich Bauwesen: bauwesen@soegel.de, Tel.: 05952/206-543,
- Bürgerbüro: buergerservice@soegel.de, Tel.: 05952/206-542;
- Standesamt: standesamt@soegel.de, Tel.: 05952/206-544;
- Fachbereich Sicherheit und Ordnung: ordnungsamt@soegel.de, Tel.: 05952/206-545;
- Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@soegel.de, Tel.: 05952/206-546;
- Fachbereich Finanzen: finanzen@soegel.de, Tel.: 05952/206-547;
- Fachbereich Zentrale Dienste: zentraledienste@soegel.de,Tel.: 05952/206-548;
- Fachbereich Arbeit & Soziales: sozialamt@soegel.de, Tel.: 05952/206-549;
- Fachdienst Personal: personal@soegel.de; Tel.: 05952/206-554;
- Fachdienst EDV: edv@soegel.de, Tel.: 05952/206-555;
- Fachdienst Recht: recht@soegel.de; Tel.: 05952/206-556;
- Fachdienst Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: pressedienst@soegel.de, Tel.: 05952/206-557.
Mit der Feststellung der ‚Warnstufe 2‘gem. § 3 Absatz 5 der Nds. Corona-Verordnung mit Wirkung vom 24. November 2021 gilt für die Nutzung von Sportanlagen, dass neben den allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung einer Corona-Infektion für
- Sportstätten in Innenräumen (Sport- und Turnhalle, Clubhaus, Tennishaus) die 2Gplus-Regel und
- für Sportstätten im Außenbereich (alle Sportanlagen unter freien Himmel) die 2G-Regel Anwendung findet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind vorerst von der generellen Testpflicht zur Anwendung der 2G-Regel bzw. 2Gplus-Regel ausgenommen.