Hinweis an alle Hundehalter
Hundekot auf Gehsteigen, Spielplätzen und Grünflächen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich, da Hundekot ein potentielles Infektionsrisiko darstellt.
Daher gilt:
• An allen der Allgemeinheit zugänglichen Orten und auf Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen!
• Verunreinigungen durch Hundekot oder Beschädigungen durch Hunde müssen vom Hundeführer verhindert werden.
• Dennoch eingetretene Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen. Neben dem Hundeführer haftet für die Beseitigung auch der Hundehalter.
Hundehalter, die die Einhaltung dieser Regelungen ignorieren, handeln nicht nur rechtswidrig, sie bringen auch jene Hundebesitzer, die korrekt handeln in Misskredit und sorgen für Unfrieden im Dorf.
Wir bitten Sie daher, Verstöße bzgl. der Entsorgung des Hundekotes gegenüber den Verursacher anzusprechen und bei Bedarf der Gemeindeverwaltung zu melden.