Grundsteuerreform 2025
Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt wesentliche Änderungen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Samtgemeinde Sögel mit sich. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde und damit auch die Gemeinde Börger haben neue Hebesätze beschlossen, die im Einklang mit den Vorgaben der Reform stehen.
Die Grundsteuerreform wurde erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsregelungen im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte. Niedersachsen nutzt das sogenannte Flächen-Lage-Modell, das auf Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie der Lage basiert. Ziel ist eine gerechtere Besteuerung, die aufkommensneutral umgesetzt werden soll – das Gesamtaufkommen an Grundsteuern bleibt gleich, während die Belastung für Einzelne variieren kann.
Ziel und Vorgabe war, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden soll. Aufkommensneutralität bedeutet im Rahmen der Reform, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlen soll (Gesamtbelastung).
Für die Gemeinde Börger bedeutet das: der Hebesatz für die Grundsteuer A verbleibt bei einer Höhe von 341 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 310 % auf 141 % gesenkt.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:
1. Äquivalenzbetrag: Das Finanzamt berechnet auf Basis von Fläche und Nutzung einen Äquivalenzbetrag.
2. Steuermesszahl: Der Äquivalenzbetrag wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert.
3. Hebesatz: Die Kommunen multiplizieren diesen Betrag mit ihrem Hebesatz, um die endgültige Steuer zu ermitteln.
Was bedeutet die Reform für Eigentümerinnen und Eigentümer?
• Grundsteuerbescheide: Die neuen Grundsteuerbescheide werden ab Januar 2025 verschickt. Sie basieren auf den bereits versendeten Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes.
• Zahlungsmodalitäten: Die Grundsteuer bleibt vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Tipp: SEPA-Lastschriftmandat
Um Zahlungen zu vereinfachen, empfehlen wir die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats bei der Samtgemeinde Sögel. Bestehende Mandate gelten weiterhin. Falls Sie Daueraufträge nutzen, löschen ändern Sie diese bitte, wenn Sie den neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, da sich die Beträge ändern.
