Gemeinde Börger führt ‚Willkommensgeld‘ für Neugeborene ein
Als Zeichen des Willkommens in der Gemeinde und als Ausdruck der besonderen Wertschätzung junger Familien hat die Gemeinde Börger die „Richtline zur Gewährung eines ‚Willkommensgeldes‘ für Neugeborene“ beschlossen. Das Willkommensgeld beträgt einmalig 400,- € und kann für Kinder beantragt werden, welche ab dem 01. Januar 2021 geboren wurden.
Das Willkommensgeld ist dazu bestimmt, der Verbundenheit der örtlichen Gemeinschaft mit den Neugeborenen und seinen Eltern Ausdruck zu verleihen. Es kann frühestens beantragt werden, sobald das Kind sechs Monate alt ist und spätestens, wenn es 24 Monate alt wird. Das Willkommensgeld kommt mit Ablauf des 24. Lebensmonats zur Auszahlung, sofern das Kind seit der Geburt ohne Unterbrechung immer noch mit Hauptwohnsitz in Börger gemeldet ist.
Die Höhe des Willkommensgeldes beträgt einmalig 400,- €. Empfangsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, welche nach dem Inkrafttreten der o. g. Richtlinie (01.01.2021) geboren wurden.
Das Willkommensgeld wird auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist aber, dass alle empfohlenen Früherkennungs-/ Vorsorgeuntersuchungen bis zu ‚U7‘ lückenlos durchgeführt wurden. Der Nachweis kann durch Vorlage des Kinderuntersuchungsheftes erfolgen.
„Das Willkommensgeld ist neben etlichen weiteren Maßnahmen der vergangenen Jahre wie bspw. der massiven Ausweitung von KiTa-Plätzen (Neubau der zweiten Kindertagestätte ‚Lütke Lüe‘ & Erweiterung der Bestands-Kita ‚Speelhus‘) oder der Modernisierung des Spielplatzangebotes eine weitere Säule bei der Unterstützung junger Familien“, so Bürgermeister Jürgen Ermes. So sprächen die zunehmenden Geburtenzahlen für die positive Entwicklung und Kinderfreundlichkeit Börgers sowie einer Zukunft, welche dem prosperierenden Charakter des Ortes Rechnung trägt.